Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?


 Eine Haushaltshilfe unterstützt Menschen, die ihren Alltag vorübergehend oder dauerhaft nicht allein bewältigen können.
Doch wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe – und wer übernimmt die Kosten?
Hier erfahren Sie, wann die Krankenkasse zahlt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Antraggestellt wird..


Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse?

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht für alle gesetzlich Versicherten, wenn sie ihren Haushalt aufgrund von Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Operation, Schwangerschaft oder medizinischer Behandlung vorübergehend nicht weiterführen können.

Besonders wichtig ist diese Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen:


  • Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder eine hilfebedürftige Person im Haushalt,
    übernimmt die Krankenkasse die Kosten oft bis zu 26 Wochen.
  • Ohne Kinder im Haushalt besteht der Anspruch in der Regel für bis zu 4 Wochen.


👉 Diese Leistung fällt unter die Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45a SGB XI
und kann – je nach Situation – auch mit dem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kombiniert werden.


Mehr dazu: Haushaltshilfe – Kostenübernahme & Entlastungsbetrag


Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:


  1. Keine andere Person im Haushalt, die die Haushaltsführung übernehmen kann
    → z. B. Partner, Eltern oder ältere Kinder dürfen die Aufgaben nicht übernehmen können.
  2. Ärztliches Attest erforderlich
    → Ein Arzt muss die gesundheitlichen Einschränkungen schriftlich bestätigen.
  3. Nachweis über den konkreten Hilfebedarf
    → Das Attest sollte angeben, welche Tätigkeiten im Haushalt nicht mehr möglich sind.
  4. Medizinische Notwendigkeit

  5. → Der Anspruch besteht z. B. bei
    • schweren akuten Erkrankungen,
    • ambulanten Operationen,
    • chronischen oder belastenden Behandlungen (z. B. Chemotherapie).
  6. Haushaltshilfe für Schwangere und junge Mütter
    → Auch während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung kann eine Haushaltshilfe beantragt werden.
    In diesen Fällen entfällt häufig die gesetzliche Zuzahlung.



Haushaltshilfe für Familien mit Kindern

Für Familien ist die Haushaltshilfe besonders wichtig, wenn ein Elternteil krankheitsbedingt ausfällt.

Der Anspruch gilt, wenn:

  • im Haushalt mindestens ein Kind unter 12 Jahren lebt, oder
  • ein behindertes oder hilfebedürftiges Kind versorgt werden muss.


Die Krankenkasse übernimmt in diesen Fällen die Kosten bis zu 26 Wochen,
um sicherzustellen, dass der Familienalltag weiter funktioniert.


💡 Tipp: Bei Alleinerziehenden ist der Anspruch besonders hoch –
oft werden zusätzliche Stunden bewilligt, wenn keine andere Betreuungsperson verfügbar ist.


Antrag und Ablauf bei der Krankenkasse


Der Antrag auf Haushaltshilfe sollte frühzeitig gestellt werden –
am besten noch während des Klinikaufenthalts oder sobald der Bedarf absehbar ist.

So gehen Sie vor:

  1. Formular der Krankenkasse anfordern
    – telefonisch, online oder direkt über den behandelnden Arzt.
  2. Ärztliche Bescheinigung beilegen
    – diese bestätigt den Umfang und die Dauer der Einschränkung.
  3. Einreichen des Antrags
    – direkt bei der Krankenkasse oder digital über das Patientenportal.
  4. Entscheidung & Genehmigung
    – die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und legt fest,
    wie viele Stunden oder Wochen bewilligt werden.


Nach der Genehmigung können Sie:

  • eine professionelle Haushaltshilfe über einen anerkannten Anbieter wie Staufen-Haushaltshilfe beauftragen, oder
  • bei Eigenorganisation die Kosten nachträglich erstatten lassen.



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