Entlastungsleistungen – Monatlich 131 € Unterstützung für Ihren Alltag
Was sind Entlastungsleistungen?
Entlastungsleistungen gemäß §45a SGB XI sind ein fester Bestandteil der Pflegeversicherung. Sie dienen dazu, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten – beispielsweise durch Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder persönliche Assistenz.
Seit Januar 2025 steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung.
Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?
Die Leistungen können in Anspruch genommen werden von:
- Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1
- Menschen, die zu Hause leben und ambulant betreut werden
- Pflegebedürftigen, die Hilfe im Alltag, im Haushalt oder bei sozialen Aktivitäten benötigen
Wichtig: Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Unterstützungsleistungen verwendet – z. B. durch die Staufen-Hilfe.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag darf nicht bar ausgezahlt werden, sondern nur über zugelassene Dienstleister in Anspruch genommen werden – wie z. B. die Staufen-Haushaltshilfe.
Er kann verwendet werden für:
- Haushaltshilfe (Putzhilfe, Wäsche, Ordnung)
- Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Gesellschaft, Arztbegleitung)
- Persönliche Assistenz bei alltäglichen Aufgaben
- Betreuung von Menschen mit Demenz
Wie erfolgt die Abrechnung?
Wir kümmern uns um alles – als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie brauchen keine Formulare auszufüllen oder Vorkasse zu leisten. Alles läuft einfach, sicher und transparent.
Kann ich die Entlastungsleistungen ansparen?
Ja! Falls die monatlichen 131 Euro nicht genutzt werden, können sie bis zu 6 Monate rückwirkend verwendet werden. Danach verfallen sie.